Wer ist der Verein Malteser Ordenshaus?
Der Verein „MALTESER ORDENSHAUS (MOH)“ ist im Vereinsregister zu ZVR 097755180 eingetragen.
Der Zweck des Vereines ist die religiöse, psychische und physische Betreuung und Versorgung einsamer, bedürftiger, kranker, behinderter, pflegebedürftiger oder sterbender Mitmenschen jeden Alters, im Sinne der Aufgaben und Verpflichtungen des Souveränen Malteser-Ritter-Ordens.
Der Verein ist nicht auf Gewinn gerichtet, er ist gemeinnützig und mildtätig.
Ordentliche Mitglieder des Vereins sind das Großpriorat von Österreich des SMRO und zahlreiche seiner Mitglieder, sowie Mitglieder anderer Hilfswerke des SMRO. Förderndes Mitglied kann jeder werden, der den Verein und seine Ziele unterstützt, sei es durch Mitarbeit im Malteser Ordenshaus oder durch finanzielle Unterstützung.
Was macht der Verein MOH?
Der Verein ist Mehrheitsgesellschafter der Malteser Ordenshaus gemeinnützige Pflegebetriebs GmbH („MOH GmbH“), deren andere Gesellschafter der Konvent der Elisabethinen Linz-Wien und das Großpriorat von Österreich des Souveränen Malteser-Ritter-Ordens sind. Die Vereinsmitglieder sind als freiwillige Helfer im Malteser Ordenshaus tätig, und der Vereinsvorstand unterstützt die Heim- und Pflegedienstleitung bei der Führung unseres Wohn- und Pflegeheims.
Kann ich das Malteser Ordenshaus besuchen?
Wir freuen uns über Ihr Interesse am Malteser Ordenshaus und auf Ihren Besuch bei uns. Wir bitten Sie aber, mit der Geschäftsführung Herrn Dir. Mag. Thomas Kissich oder der Pflegedienstleitung Herrn Gerhard Ernst, MSc. unter +43 1 597 59 91 oder unter office@malteser-ordenshaus.at einen geeigneten Termin zu vereinbaren. Gerne senden wir Ihnen auch das Monatsprogramm, falls Sie an einer der Veranstaltungen im Malteser Ordenshaus teilnehmen möchten. Auch dafür ist eine Anmeldung erforderlich.
Wie kann ich dem Verein beitreten?
Wenn Sie den Verein durch regelmäßige Beiträge und Ihre Mitarbeit im Malteser Ordenshaus unterstützen wollen, können Sie den Antrag auf Aufnahme unter verein@malteser-ordenshaus.at anfordern und unterschrieben retour senden. Über die Aufnahme entscheidet dann der Vereinsvorstand. Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Wofür kann ich spenden?
Das Malteser Ordenshaus bietet seinen Bewohnern unentgeltlich Veranstaltungen an, die mit zusätzlichen Kosten für uns verbunden sind. Dazu gehören Heilige Messen und andere Liturgien in der Kapelle, Musik-, Mal- und Bastelstunden sowie Hauskonzerte und viele andere Veranstaltungen im Refektorium. Bereits mit einer niedrigen regelmäßigen Spende können Sie helfen, all dies möglich zu machen.
Sie können auch einzelne Bewohner unterstützen, die sich besonders über kleinere Geschenke freuen, die sie sich selbst nicht leisten können oder wollen. Bisweilen ist es auch notwendig, bestimmte notwendige Gegenstände (z.B. spezielle Demenzstühle und Wechseldruckmatratzen,..) anzuschaffen. Schreiben Sie uns einfach an verein@malteser-ordenshaus.at und wir senden Ihnen gerne eine Liste der aktuellen Bedürfnisse unserer Bewohner. Wir stellen auch gerne, wenn Sie und der von Ihnen unterstützte Bewohner dies wünschen, einen persönlichen Kontakt zwischen ihnen her.
Das Malteser Ordenshaus braucht aber auch regelmäßig und langfristig Ihre Unterstützung. Wir Malteser wollen mit unserem Ordenshaus Maßstäbe in der Pflege und Betreuung unserer Bewohner setzen und eine Umgebung schaffen, die hohen Ansprüchen genügt. Die damit verbundenen zusätzlichen Kosten werden von der öffentlichen Hand nicht gefördert und sind daher auch nicht durch die genehmigten Tarife gedeckt. Wenn Sie die Renovierung und Instandhaltung der Kapelle, des Refektoriums, des Bridge-Zimmers, des Therapieraums oder der Gartenanlagen unterstützen wollen, können Sie jeden gewünschten Betrag als Spende auf das Konto – IBAN: AT11 2011 1310 0530 1320 überweisen. Bitte teilen Sie uns mit einem E-Mail an verein@malteser-ordenshaus.at mit, wofür Ihre Spende verwendet werden soll.
Ist meine Spende steuerlich absetzbar?
Der Verein Malteser Ordenshaus zählt zu jenen mildtätigen Organisationen, die vom Bundesministerium für Finanzen gemäß § 4a Abs. 2 Z. 3 lit. a bis c Einkommensteuergesetz (EStG) als „begünstigte Spendenempfänger“ anerkannt wurden (Registrierungsnummer SO 2323). Somit können Sie alle Spenden an den Verein Malteser Ordenshaus steuerlich geltend machen!
Sie können an den Verein MOH mehr spenden, ohne mehr Geld auszugeben. Ein Beispiel: Wenn Sie 80 Euro spenden, erhalten Sie knapp 30 Euro vom Staat zurück (im Fall eines Steuersatzes von 36,5 %). Die Spende kostet Sie also nur 50 Euro.
Maximal 10 % Ihres steuerpflichtigen Einkommens sind als Spende von der Steuer absetzbar. Wenn Ihr steuerpflichtiges Vorjahreseinkommen 20.000 Euro beträgt, können Sie also bis zu 2.000 Euro absetzen.
Bei Barspenden bekommen Sie von uns auf Wunsch eine Spendenbestätigung.
Seit 1. Jänner 2017 müssen Spenden, die abgesetzt werden sollen, von der Empfängerorganisation – also dem Verein MOH – an das Finanzamt gemeldet werden, damit ohne weiteres Zutun der Spender die Spende steuermindernd berücksichtigt wird. Zur Umsetzung dieser neuen Regelung wurde ein automatischer Datenaustausch zwischen dem Verein MOH und der Finanzverwaltung eingerichtet. Eine Meldung durch den Spender selbst ist für private Spenden nicht mehr möglich!